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Markenschutz „Body Detox“

Nachdem in einigen Ländern Importeure von „Konkurrenzprodukten“ unsere Unterlagen kopiert und schamlos als ihre eigenen ausgegeben haben, waren wir gezwungen, rechtlich gegen den Missbrauch unseres Namens vorzugehen. Letzte Woche ist in dieser Sache ein erstes Urteil (ohne Berufungsmöglichkeit) ergangen, das wir nachfolgend im Originaltext wiedergeben.

Das Landgericht Rostock hat in den Verfahren 50141/04 und 50137/04 am 09. März 2005 gegen zwei Anbieter „falscher“ Body Detox-Geräte folgendes Urteil verkündet:

I. Der Beklagte hat es zu unterlassen, die Marke „Body Detox System“ oder ein mit dieser Marke identisches Zeichen für die Herstellung und den Vertrieb von Elektrolyse-Geräten, insbesondere Elektrolyse-Fussbäder zu benutzen und weiterhin insbesondere

- das Zeichen auf Waren der bezeichneten Art oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen
- unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen
- unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen
- das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.

II. Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer I ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, festgesetzt werden kann.

Soviel zur Behauptung einiger Missbraucher, der Name „Body Detox“ könne nicht geschützt werden. Unser Name ist mittlerweile in neun Produktekategorien geschützt oder zum Schutz angemeldet. Wir werden auch in Zukunft unmissverständlich gegen jeden Missbrauch unseres guten Namens vorgehen.

Winterthur, 15. März 2005
  Body Detox AG   Pflanzschulstrasse 3
CH-8400 Winterthur
Telefon +41 52 243 30 32
Fax +41 52 243 17 39